Herzlich willkommen auf den Seiten zu unseren Ganztagsangeboten
In Kooperation mit dem Diakonischen Werk Bonn und Region bieten wir Familien im Rahmen des Gebundenen (verpflichtenden) Ganztags größtmögliche Flexibilität entsprechend der individuellen Betreuungsbedürfnisse an. Nach dem Übergang von Grund- zur weiterführenden Schule haben Sie als Eltern weiterhin die Möglichkeit, Ihre Kinder an allen Nachmittagen pädagogisch betreuen zu lassen ähnlich der Angebote einer OGS. Hier am Tannenbusch-Gymnasium kann die Betreuung auch individuell an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.

Liebe Eltern,
sollten Sie an unterrichtsfreien Tagen (z. B. Pädagogischer Tag, Sprechtag, etc.) dringenden Betreuungsbedarf haben, so kontaktieren Sie bitte frühzeitig (2 Wochen im Voraus) die Einrichtungsleiterin unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Nehmen Sie dazu bitte hier Einsicht in den Terminkalender des Tannenbusch-Gymnasiums. In den Ferienzeiten bieten wir grundsätzlich keine Betreuung für Ihr Kind an.

Hallo, wir sind das Ganztagsteam am Tannenbusch-Gymnasium und heißen euch/ Sie hier herzlich willkommen.


Bitte wählen Sie aus folgenden Möglichkeiten aus und laden Sie die entsprechenden Dokumente zu An- bzw. Abmeldung herunter, die für Ihr Kind zutreffen:

Option 1: Mein Kind soll das kostenfreie Ganztagsangebot nutzen (Betreuung an zwei Nachmittag bis 15:00 Uhr)
-Informationen zum Kind
-Einverständniserklärung Fotoaufnahmen

Option 2: Mein Kind soll täglich bis max. 15:45 Uhr betreut werden (kostenpflichtig mit Betreuungsvertrag, an allen Tagen außer Langtag)
-Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der Einrichtungsleiterin Dorothee Nickel unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Der Vertrag muss in zweifacher Ausfertigung im Original ausgefüllt werden. Daher kann er nicht heruntergeladen werden.

Option 3: Mein Kind soll vom verpflichtenden Ganztagsangebot befreit werden (keine Teilnahme an Betreuungsangeboten, Essen in der Mensa sowie Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ist dennoch möglich)
-Befreiungsantrag
 

 

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